Meine Abrechnung erfolgt nach der Honorarrichtlinie des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS). Diese gilt für ausführlich begründete Vollgutachten.
Honorarrichtlinien 2025
Oft reicht jedoch ein
Kurzgutachten aus. Es enthält eine kompakte Beschreibung der Lage und des Gebäudes und kostet
90 % eines Vollgutachtens.
Gerne berate ich Sie, welche Variante für Ihr Anliegen am besten geeignet ist.
Auf das Honorar wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
Auslagen (z. B. Grundbuchauszüge oder Behördenauskünfte) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Für Fahrt-, Druck- und Bindekosten berechne ich pauschal 120 € brutto im Umkreis von 30 km.
Bei individuellen Aufträgen oder Sonderfällen ist auch eine stundenweise Abrechnung möglich. Der Stundensatz beträgt 165 € brutto.