Ich rechne nach der Honorarrichtlinie des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. ab.
Die Honorarrichtlinie gilt für Vollgutachten mit ausführlicher Begründung.
Oft reicht ein Kurzgutachten.
Das Kurzgutachten unterscheidet sich vom Vollgutachten darin, dass es nur eine kurz gefasste Baubeschreibung und Begründung enthält.
Die Kosten für ein Kurzgutachten liegen bei 70% der Kosten eines Vollgutachtens. Ob in Ihrem Fall ein Kurzgutachten sinnvoll und möglich ist, können Sie gerne mit mir vorab besprechen.
Honorarentgelt + 19 % Umsatzsteuer.
Auslagen (für Grundbuchauszug, weitere Behördenauskünfte) werden wie anfallend abgerechnet.
Fahrtkosten, Druckkosten: pauschal 120.– € Brutto/Vollgutachten
Für besondere Bewertungsanliegen ist es möglich, eine Sondervereinbarung zu treffen und z. B. nach Stunden abzurechnen.
Mein Stundensatz liegt bei 138,– € Brutto /h.